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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.12.2009

1 S 202/09

Normen:
GewO § 34a
WaffG § 4 Abs. 1
WaffG § 8 Abs. 1
WaffG § 10 Abs. 4
WaffG § 19 Abs. 1
WaffG § 28 Abs. 1
WaffG § 1 Abs. 1
WaffG § 4 Abs. 1
WaffG § 8 Abs. 1
WaffG § 10 Abs. 4
WaffG § 19 Abs. 1
WaffG § 28 Abs. 1
GewO § 34a

Fundstellen:
DÖV 2010, 408
GewArch 2010, 304
NVwZ-RR 2010, 352

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2008 - 1 K 3890/07 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Waffenschein zu erteilen zum Führen der in [...]
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