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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.11.2009

13 S 1469/09

Normen:
AsylVfG § 30 Abs. 3
AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 2
AufenthG § 25 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 29 Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7
EMRK Art. 8
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 1
EMRK Art. 8
AsylVfG § 30 Abs. 3
AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 29 Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7

Fundstellen:
DÖV 2010, 282

Auf den Hilfsantrag des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2009 - 6 K 4655/08 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer [...]
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