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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.11.2009

13 S 2002/09

Normen:
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 2
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 25 Abs. 5

Fundstellen:
DÖV 2010, 281
FamRZ 2010, 408

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Juni 2009 - 8 K 73/09 - geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 30. September 2008 und des [...]
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