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VG Stuttgart - Entscheidung vom 14.08.2009

13 K 511/09

Normen:
BImSchG § 47
22. BImSchV

Fundstellen:
ZUR 2009, 557

Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird für den Fall, dass es seiner Verpflichtung aus dem Urteil vom 31.05.2005 (16 K 1121/05) nicht bis zum 28.02.2010 nachkommt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5000.- [...]
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