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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 12.01.2009

9 WF 1/09

Normen:
ZPO § 769
ZPO § 769

Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 297

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: bis 900 EUR. Die sofortige Beschwerde, der das Familiengericht nicht abgeholfen hat, ist als unzulässig zu verwerfen, [...]
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