1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.2.2009 - 9 O 23/06 - abgeändert. Der Antrag der Gläubigerin vom 11.4.2008 wird zurückgewiesen. 2. Die Gläubigerin [...]
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