Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 8. Juni 2009 - 41 F 316/08 GÜ - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Das gemäß §§ 91 a Abs. 2 S. 1, 567, [...]
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