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OLG München - Entscheidung vom 17.09.2009

29 U 3271/09

Normen:
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1
UrhG § 2 Abs. 2
UrhG § 51
UrhG § 62 Abs. 2
UrhG § 129 Abs. 1 Satz 1
LUG § 1 Nr. 1
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1
UrhG § 2 Abs. 2
UrhG § 51
UrhG § 62 Abs. 2
UrhG § 129 Abs. 1 Satz 1
LUG § 1 Nr. 1

Fundstellen:
AfP 2010, 484
GRUR-RR 2010, 241
OLGReport-München 2009, 865
ZUM 2009, 970

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.05.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I. [...]
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