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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.06.2009

1 W 30/11

Normen:
ZPO § 567
ZPO § 567

Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragstellers vom 05.05.2011, eingegangen per Fax am 09.05.2011, wird als unzulässig verworfen. I. Der Antragsteller begehrt Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens. Stand des [...]
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