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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 24.11.2009

WpÜG 12/09

Normen:
HGB § 289 Abs. 1 S. 4
HGB § 315 Abs. 1 S. 5
WpHG § 37n
WpHG § 37p
WpHG § 37t Abs. 2
WpHG § 37u Abs. 2
WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 2
WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 3
HGB § 289 Abs. 1 S. 4
HGB § 315 Abs. 1 S. 5
WpHG § 37n
WpHG § 37p
WpHG § 37t Abs. 2
WpHG § 37u Abs. 2
WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 2
WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 3

Die Verfahren WpÜG 11 und 12/09 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Bescheide der Antragsgegnerin über die [...]
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