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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.11.2009

20 W 500/05

Normen:
ZPO § 164 Abs. 1
BeurkG § 44a Abs 2. S. 1
ZPO § 164 Abs. 1
BeurkG § 44a Abs 2. S. 1

Fundstellen:
DNotZ 2011, 48

Die weitere Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Gegenstandswert wird auf 3.000,-- EUR festgesetzt. Vor dem amtlich bestellten Notariatsverwalter des Notars A, Rechtsanwalt Dr. RA1, beurkundeten die [...]
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