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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.04.2009

2 U 243/08

Normen:
BRAO § 46
BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4
BRAO § 46 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 134

Fundstellen:
AnwBl 2009, 452

I. Der Kläger erhebt Vollstreckungsgegenklage, da er die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.08.2007 (Az. 2-17 O 137/06) für unzulässig erachtet. In dem im [...]
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