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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.02.2009

1 WF 32/09

Normen:
EuGVVO Art. 5
ZPO § 23 a
EuGVVO Art. 5
ZPO § 23a

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung kann nicht deswegen verneint werden, [...]
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