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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.07.2009

16 U 257/08

Normen:
BGB § 242
GG Art. 5 Abs. 1
BGB § 242
GG Art. 5 Abs. 1

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten Auskunft über Name und Anschrift des Verfassers eines Artikels, den die Beklagte am ... 2008 auf S. ... des von ihr verlegten X unter dem Titel '...' veröffentlich hat. Bei dem [...]
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