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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 20.01.2009

7 W 2/09

Normen:
ZPO § 227 Abs. 4 S. 3
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
MDR 2009, 406

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Verfügung der Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam vom 22. Dezember 2008 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten der Beschwerde trägt [...]
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