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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 25.03.2009

1 Ss 15/09

Normen:
StPO § 81a Abs. 2
StPO § 81a Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2009, 247

Die (Sprung-) Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. August 2008 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens [...]
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