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FG München - Entscheidung vom 02.10.2009

1 K 4886/06

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
EStG § 12 Nr. 5

I. Streitig ist, ob Aufwendungen für eine zweite Berufsausbildung als Sonderausgaben oder vorweggenommene Werbungskosten anzusetzen sind, sowie einzelne Ansätze. Die Klägerin wird vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - [...]
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