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FG München - Entscheidung vom 24.07.2009

13 K 1875/09

Normen:
FGO § 133a
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
FGO § 116 Abs. 1
FGO § 119 Nr. 3

1. Die Anhörungsrüge wird verworfen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. I. Der Senat hat durch das angefochtene Urteil vom 12. Mai 2009 - das den Klägern am 27. Mai 2009 zugestellt wurde - die Klage des [...]
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