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OLG München - Entscheidung vom 26.06.2008

29 U 2250/08

Normen:
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
BGB § 312d Abs. 1
BGB § 312d Abs. 2
BGB § 312d Abs. 4
BGB § 312e Abs. 3 Satz 2
BGB § 355 Abs. 2 Satz 1
BGB § 356 Abs. 2
BGB-InfoV §14

Fundstellen:
K&R 2008, 620
MMR 2008, 677
OLGReport-München 2008, 609

I. Der Kläger, ein Dachverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland, macht gegen die Beklagte, die unter anderem mit Heimtextilien, Kinder und Babybekleidung und Babyausstattung Handel über [...]
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