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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 12.02.2008

11 U 138/07

Normen:
BGB § 157
BGB § 158 Abs. 1
BGB § 781
ZPO § 139

I. Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Schuldanerkenntnis auf Zahlung eines Betrages von 35.000,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, mithin 40.600,00 EUR brutto, in Anspruch. Die übereinstimmenden Anerkenntniserklärungen [...]
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