BVerfG, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 2 BvL 1/07
DRsp Nr. 2008/95922
Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale, Abzugsverbot, Steueränderungsgesetz, Werkstorprinzip, Verfassung, Gleichheit, Nettoprinzip, Folgerichtigkeit
Rechtsfrage: Der Senat hält die ab dem 01.01.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG , nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.
Hinweise:
Normenkontrollverfahren
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 9.12.2008
Vorinstanz: Niedersächsisches FG - 27.2.2007 - 8 K 549/06,
Fundstellen
BVerfG-anhängig [anhängig] - Liste 2007/03/20
BVerfG-anhängig [erledigt] - Liste 2008/12/18
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