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BFH - Entscheidung vom 19.11.2008

III R 105/07

Normen:
EStG § 32 Abs. 4
SGB II § 7 Abs. 1

Fundstellen:
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2008/01/18
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2008/12/18

BFH, Urteil vom 19.11.2008 - Aktenzeichen III R 105/07

DRsp Nr. 2008/95974

Herleitung eines Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ) durch eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Prüfung des Vorliegens einer erheblichen Mitursächlichkeit

Rechtsfrage: Muss die Behinderung des Kindes die alleinige, bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein oder ist eine Mitursächlichkeit (kumulative Kausalität) ausreichend (was dazu führen würde, dass eine vorliegende Behinderung praktisch immer als kausal für die Unfähigkeit anzusehen wäre)?

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 ; SGB II § 7 Abs. 1;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 19.11.2008, unbegründet.

Vorinstanz: FG Düsseldorf, vom 15.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1342/06 Kg
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2008/01/18
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2008/12/18