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OLG Rostock - Entscheidung vom 27.06.2007

2 W 12/07

Normen:
UrhG § 2
UrhG § 97
UrhG § 69a

Fundstellen:
CR 2007, 739
GRUR 2008, 69
GRUR-RR 2008, 1
MMR 2008, 116
OLGReport-Rostock 2007, 923

Die gemäß §§ 91a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) hat gemäß § 91 a ZPO die Kosten des einstweiligen [...]
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