I. Das Familiengericht hat gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO den bisherigen Prozesskostenhilfebeschluss vom 10.02.2003 dahingehend abgeändert, dass es Ratenzahlungen in Höhe von monatlich 60,00 EUR angeordnet hat. Zur [...]
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