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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.03.2007

24 W 15/07

Normen:
ZPO § 358

Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Denn sie richtet sich in der Sache gegen die Verweigerung weiterer Erhebung des Sachverständigenbeweises und ist deshalb spiegelbildlich dem 'positiven' Beweisbeschluss [...]
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