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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 24.05.2007

20 W 189/07

Normen:
FGG § 16 Abs. 3
FGG § 21
GVG § 181
KostO § 1
KostO § 131

Die gemäß §§ 8 FGG , 181 Abs. 1 GVG statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsrichters war als unzulässig zu verwerfen, weil sie weder beim zuständigen Gericht, noch in der vom [...]
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