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KG - Entscheidung vom 23.10.2007

16 WF 234/07

Normen:
ZPO § 620c Satz 1

Fundstellen:
FamRZ 2008, 1265
FamRZ 2008, 2044
KGReport 2008, 107

Die Beschwerden sind unzulässig, weil die einstweilige Anordnung nicht aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen wurde und damit nach §§ 621g, 620c ZPO nicht angefochten werden kann. Eine mündliche Verhandlung erfolgte [...]
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