I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2006, 264; OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Oktober 2005, 5 W 116/05) und zulässig, [...]
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