BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 2 BvR 736/06
DRsp Nr. 2007/19735
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Nachzahlung von Bezügen mangels Erschöpfung des Rechtsweges
Gründe:
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Nachzahlung der Bezüge ist nicht möglich, da über diesen Antrag derzeit nicht einmal eine erstinstanzliche gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Voraussetzungen dafür, gemäß
§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausnahmsweise bereits vor Erschöpfung des Rechtswegs über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, liegen schon deswegen nicht vor, da das im Jahr 2005 eingeleitete Verfahren über den Nachzahlungsantrag bisher nicht überlange gedauert hat.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vorinstanz: VG Düsseldorf - 38 K 3451/05.BDG - 8.3.2006,
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