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BGH - Entscheidung vom 20.12.2007

III ZR 80/07

Normen:
BGB § 328

BGH, Beschluß vom 20.12.2007 - Aktenzeichen III ZR 80/07

DRsp Nr. 2007/25137

Voraussetzungen der drittschützenden Wirkung eines Prospektprüfungsgutachtens

Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht "nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt" wird, ist zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordert und von dessen Inhalt Kenntnis nimmt (Fortführung des Senatsurteils BGH - III ZR 300/05 - 14.06.2007).

Normenkette:

BGB § 328 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 5. März 2007 - 17 U 5014/06 - wird zurückgewiesen, weil der Kläger aus dem von der Beklagten erstellten Prospektprüfungsgutachten für sich keine Schutzwirkung in Anspruch nehmen kann (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - WM 2007, 1507 , 1510 Rn. 21; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503 , 1507 Rn. 28 f und Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2007 - III ZR 258/05; III ZR 297/05 und III ZR 298/05). Das angefochtene Urteil ist daher im Endergebnis nicht zu beanstanden.

Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu tragen.

Beschwerdewert: bis 30.000 EUR

Vorinstanz: OLG München, vom 05.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 5014/06
Vorinstanz: LG München I, vom 05.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 24517/05