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OLG München - Entscheidung vom 01.02.2006

1 U 4756/05

Normen:
BGB § 249 § 280

Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 431

I. Der Kläger, ein Zahnarzt, fordert vom Beklagten rechnerisch unstreitiges Honorar in Höhe von 11.784,25 EUR für prothetische Leistungen, die der Beklagte teilweise für mangelhaft hält. Der Beklagte hat behauptet, die [...]
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