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OLG Koblenz - Entscheidung vom 29.09.2006

14 W 590/06

Normen:
ZPO § 3

Fundstellen:
CR 2006, 858
GRUR 2007, 352
JurBüro 2006, 645
MDR 2007, 356

Die sofortige Beschwerde ist unbegründet. Einwendungen zur Hauptsache sind im Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich. Rügen, die für die Kostenfestsetzung von Bedeutung sind, hat der Beschwerdeführer im Schreiben vom [...]
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