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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.01.2006

7 Ta 243/05

Normen:
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1

Fundstellen:
AuR 2006, 334

I. Mit der am 15.01.2004 beim Arbeitsgericht Koblenz eingegangen Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Arbeitgeberkündigung vom 29.12.2003 nicht [...]
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