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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.03.2006

10 Ta 49/06

Normen:
ZPO § 149 Abs. 2
ArbGG § 61 a Abs. 1

I. Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit bis zum Abschluss eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen. Gegenstand des zwischen [...]
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