BGH, Beschluß vom 09.11.2006 - Aktenzeichen VII ZR 24/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung einer vertraglichen Regelung zum Gewährleistungseinbehalt
Gründe:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 13. Januar 2006 wird zurückgewiesen.
Bedenken gegen die Auslegung der vertraglichen Regelung zum Gewährleistungseinbehalt veranlassen die Zulassung nicht, da kein Zulassungsgrund zu einer entscheidungserheblichen Frage gegeben ist.
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO ).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO ).
Gegenstandswert: 125.275,46 EUR