Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 09.11.2006

VII ZR 24/06

Normen:
BGB § 640 § 641
ZPO § 543 Abs. 2

BGH, Beschluß vom 09.11.2006 - Aktenzeichen VII ZR 24/06

DRsp Nr. 2006/28407

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung einer vertraglichen Regelung zum Gewährleistungseinbehalt

Normenkette:

BGB § 640 § 641 ; ZPO § 543 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 13. Januar 2006 wird zurückgewiesen.

Bedenken gegen die Auslegung der vertraglichen Regelung zum Gewährleistungseinbehalt veranlassen die Zulassung nicht, da kein Zulassungsgrund zu einer entscheidungserheblichen Frage gegeben ist.

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO ).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO ).

Gegenstandswert: 125.275,46 EUR

Vorinstanz: OLG Rostock, vom 13.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 79/04
Vorinstanz: LG Rostock, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 172/99