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BGH - Entscheidung vom 23.06.2006

2 StR 79/06

Normen:
StGB § 52 Abs. 1

BGH, Beschluß vom 23.06.2006 - Aktenzeichen 2 StR 79/06

DRsp Nr. 2006/20162

Urteilstenor bei gleichartige Tateinheit

Bei gleichartiger Tateinheit ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, wie oft der Tatbestand verwirklicht wurde.

Normenkette:

StGB § 52 Abs. 1 ;

Gründe:

Zur Klarstellung des Schuldspruchs bemerkt der Senat:

In den Fällen 3 und 4 der Anklage (II 5 und 6 der Urteilsfeststellungen) hat der Angeklagte gleichzeitig zwei Mädchen missbraucht. Bei gleichartiger Tateinheit ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, wie oft der Tatbestand verwirklicht wurde (Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 27. Aufl. Rdn. 56 f.).

Vorinstanz: LG Köln, vom 21.11.2005