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BayObLG - Entscheidung vom 14.01.2005

3Z BR 256/04

Normen:
BGB § 1897 Abs. 4, Abs. 5
FGG § 69f Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 382
FamRZ 2005, 931

I. Für die Betroffene ist im Wege der einstweiligen Anordnung am 9.8.2004 vorläufig ein Berufsbetreuer für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bis längstens 8.2.2005 bestellt. Zum Zeitpunkt [...]
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