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BGH - Entscheidung vom 17.03.2005

IX ZR 268/01

Normen:
BGB § 97

BGH, Beschluß vom 17.03.2005 - Aktenzeichen IX ZR 268/01

DRsp Nr. 2005/4656

Pferde und Hotelinventar als Zubehör eines Grundstücks

Normenkette:

BGB § 97 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das Berufungsgericht hat zutreffend Pferde und Hotelinventar als Zubehör des Grundstücks angesehen. Die Revision hat daher unabhängig davon, ob das Teilurteil verfahrensfehlerfrei erlassen worden ist, im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO a.F.).

Vorinstanz: OLG Brandenburg, vom 13.09.2001