I. Das Amtsgericht Herne-Wanne verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2003 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 2a StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 45 EURO. [...]
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