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BVerfG - Entscheidung vom 17.05.2004

2 BvR 834/02

Normen:
BRAGO § 10 Abs. 1 § 113 Abs. 2 S. 3

Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO . Der nach billigem Ermessen festzusetzende Gegenstandswert beträgt im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde mindestens 4.000 EURO (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO ). [...]
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