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BVerfG - Entscheidung vom 03.05.2004

2 BvR 1825/02

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
GVG § 76 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2004, 3482
StV 2005, 1
wistra 2004, 336

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vereinbarkeit der Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG . Sie wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 [...]
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