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BVerfG - Entscheidung vom 08.09.2004

2 BvR 1355/04

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
StPO § 153 Abs. 2 § 260 Abs. 3 § 206a

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Rüge, wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung hätte das Verfahren wegen [...]
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