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BVerfG - Entscheidung vom 18.02.2004

1 BvR 193/97

Normen:
BGB § 1355 Abs. 2

Fundstellen:
BVerfGE 108, 256
BVerfGE 109, 256
FamRZ 2004, 515
MDR 2004, 633
NJ 2004, 167
NJW 2004, 1155
NVwZ 2004, 973

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 1355 Abs. 2 BGB , nach dem Eheleute, die einen gemeinsamen Familiennamen als Ehenamen führen wollen, dazu nur den Geburtsnamen des Mannes [...]
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