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BVerfG - Entscheidung vom 09.06.2004

1 BvR 915/04

Normen:
BVerfGG § 34 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2004, 2959

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. 2. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. [...]
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