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BVerfG - Entscheidung vom 21.09.2004

2 BvR 2023/03

Normen:
GG Art. 13 Abs. 1
StPO § 102 § 105

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche [...]
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