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BVerfG - Entscheidung vom 20.04.2004

2 BvR 2043/03

Normen:
GG Art. 13 Abs. 1
StPO § 105

Fundstellen:
NJW 2004, 3171
NVwZ 2005, 324
wistra 2005, 21

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Sie haben keine Aussicht auf Erfolg. 1. Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die [...]
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