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BVerfG - Entscheidung vom 02.09.2004

1 BvR 252/02

Normen:
BVerfGG § 23 § 92

Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen der §§ 23 , 92 [...]
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