Entscheidung
Voraussetzung für die Rückforderung der Zuschüsse nach § 268 SGB III
BSG (B 7 AL 66/03 R)Datum: 02.06.2004
Fundstelle: NZS 2005, 548
Auszug:
I Die Beteiligten streiten über die Rückforderung eines Betrages in Höhe von DM 39.658,88 (= Euro 20.277,26), welcher dem klagenden Verein von der Beklagten im Rahmen einer Förderung einer allgemeinen Maßnahme zur [...]
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