1. Die Beschwerde des Klägers ist gemäß § 160a Abs 4 Satz 2 iVm § 169 Satz 2 und 3 SGG als unzulässig zu verwerfen, soweit sie auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs 2 [...]
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