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BSG - Entscheidung vom 31.03.2004

B 4 RA 224/03 B

Normen:
SGG § 62 § 117 Abs. 1 § 118 § 128 Abs. 2
ZPO § 415, GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
NZS 2005, 221

1. Die Beschwerde des Klägers ist gemäß § 160a Abs 4 Satz 2 iVm § 169 Satz 2 und 3 SGG als unzulässig zu verwerfen, soweit sie auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs 2 [...]
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