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BSG - Entscheidung vom 11.11.2004

B 9 VG 2/04 R

Normen:
BVG § 35 Abs. 1
BliGG ST § 2 Abs. 1 § 6 Abs. 2 § 1 Abs. 1
GG Art. 70 Art. 74
SGB I § 68 Nr. 7
SGB X § 103 Abs. 1 § 107 Abs. 1

Fundstellen:
BSGE 93, 290

I Streitig ist, ob vom Beklagten für die Vergangenheit geschuldete Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ( OEG ) an den durch eine Gewalttat erblindeten Kläger oder an den Beigeladenen auszuzahlen sind, der dem [...]
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